CDU Kreisverband Mettmann
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CDU-Kreistagsfraktion: Geplante Fortschreibung des NRW-Krankenhausbedarfsplanes sorgt für Unmut im Kreis Mettmann

Aus Sicht der Christdemokraten im Kreistag Mettmann droht eine wesentliche Verschlechterung für die Versorgung im Kreis Mettmann, sollten die Pläne des NRW-Gesundheitsministeriums Wirklichkeit werden. Mit einer gemeinsamen Stellungnahme der Jamaika-Kooperation an NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sowie die hiesigen Landtagsabgeordneten, die auch Einzug in die politischen Beratungen in die Gremien des Kreises Mettmann gefunden hat, finden die Bündnispartner deutliche Worte.

„Aus unserer Sicht wird auf die ungleiche regionale Verteilung von Einrichtungen sowie die vielerorts bereits hohen Wartezeiten zu wenig Rücksicht genommen“, erklärt der CDU-Fraktionsvorsitzende Waldemar Madeia. „Wir haben die Befürchtung, dass kleinere Krankenhäuser mittelfristig nicht mehr überleben können“.

Auch für die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Kreistag, Gabriele Hruschka, steht die qualitativ hochwertige, wohnortnahe Krankenhausversorgung auf der Kippe: „Wir haben die Sorge, dass die Flexibilität bei der Anpassung an sich ändernde Gesundheitsbedürfnisse aufgegeben wird und Entscheidungen auf Basis zu ungenauer Bedarfsprognosen getroffen werden“.

Grundsätzlich erkennen die Christdemokraten die Absicht der Landesregierung an, mit der Krankenhausplanung im Lichte knapper Kassen verstärkt die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten in den Fokus zu nehmen. „Doch bei allem Verständnis für die ökonomischen Rahmenbedingungen muss der Focus auch zukünftig auf der Daseinsvorsorge liegen. In einer Zeit, in der die Gesundheitsbranche einer Vielzahl von Veränderungen und Herausforderungen ausgesetzt ist, setzen wir uns dafür ein, die Krankenhausinfrastruktur in unserer Region zu erhalten und weiterzuentwickeln“, so der Fraktionschef abschließend.

 

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Gemeinsame Stellungnahme der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP im Kreistag Mettmann zum regionalen Planungsverfahren gem. §14 KHGG NRW                                                                                                                                                   

In NRW wird derzeit der Krankenhausbedarfsplan überarbeitet. Hierzu werden die Regionen NRWs in verschiedene Versorgungsgebiete mit Bedarfsprognosen gegliedert. Die Planung soll umgestellt werden auf Leistungsbereiche und Leistungsgruppen. Ebenfalls soll die Finanzierung umgestellt werden.

Die Unterzeichnenden begrüßen ausdrücklich die Ziele der Krankenhausplanung und die verstärkte Ausrichtung an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten. Das setzt allerdings voraus, dass eine stärkere Orientierung an der ungleichen regionalen Verteilung von Einrichtungen und den zum Teil sehr langen Wartezeiten erfolgt. Darüber hinaus darf eine Flexibilität bei der Anpassung an sich ändernde Gesundheitsbedürfnisse nicht aufgegeben werden, indem Entscheidungen auf Basis zu ungenauer Bedarfsprognosen getroffen werden. Bei allem Verständnis für die ökonomischen Rahmenbedingungen muss der Focus auch zukünftig auf der Daseinsvorsorge liegen.

 

Wir stellen fest, dass regionale Besonderheiten des Kreises Mettmann im Rahmen der Krankenhausbedarfsplanung keine hinreichende Berücksichtigung in der Planung finden.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir auf folgende Aspekte hinweisen:

 

  1. Zuteilung des Kreises Mettmann zum Versorgungsgebiet 1

Zugeordnet zum Versorgungsgebiet 1 sind neben dem Kreis Mettmann nur die Großstädte Düsseldorf, Wuppertal, Solingen und Remscheid. Durch diese geographische Zuordnung ist der Kreis Mettmann im Rahmen der Krankenhausbedarfsplanung benachteiligt: In den umliegenden Großstädten sind größere Krankenhäuser vorhanden, die Aufgaben übernehmen können oder sollen. So verfügt der Kreis Mettmann über acht somatische Krankenhäuser von sieben Trägern. Einige dieser Krankenhäuser liegen bei bis zu 200 Betten und damit unterhalb oder an der Schwelle zur gewünschten zukünftigen Bettenzahl. Hinzu kommen drei Einrichtungen für die Psychiatrie sowie für die Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Als Folge der Zuordnung zum Versorgungsgebiet 1 sehen wir die Gefahr, dass der Kreis Mettmann verstärkt und überproportional von möglichen Krankenhausschließungen betroffen ist, da im Rahmen der Krankenhausplanung größere Krankenhäuser bevorzugt werden. Diese befinden sich jedoch eher in den Großstädten der Umgebung. Unter Berücksichtigung der gewünschten Fahrtzeiten bis zu 30 Minuten -je nach Leistung- könnten viele Leistungen in den Großstädten rund um den Kreis Mettmann erbracht werden und somit nicht mehr im Kreis angeboten werden. Dies würde der Bevölkerungsdichte und -struktur im Kreis Mettmann mit 10 Mittelstädten nicht gerecht werden.

  1. Notfallversorgung

Die Notfallversorgung für den Kreis Mettmann muss für alle akuten Notfälle sichergestellt sein. Lange Anfahrtswege in Notfällen zu Krankenhäusern außerhalb des Kreises sind für eine schnelle Versorgung der Patienten kontraproduktiv.

 

  1. Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung

Die Krankenhausbedarfsplanung basiert auf Zahlen aus 2019. Ihre Umsetzung ist für 2024 geplant. Entwicklungen innerhalb dieses Zeitraumes finden keine Berücksichtigung. Dies gilt sowohl für die Fallzahlentwicklung einzelner Abteilungen als auch für genehmigte Neubauten oder neu übernommene Versorgungsaufgaben.

Dies möchten wir anhand von zwei Beispielen aufzeigen:

  • Auf dem Gelände des EVK Mettmann entsteht aktuell eine Tagesklinik des LVR für psychisch erkrankte Menschen mit z.T. somatischen Grunderkrankungen (hier: Kooperation mit dem EVK Mettmann). Die Eröffnung soll in 2024 erfolgen. Trotz eines Planungsvorlaufes von 16 Jahren ist eine Bewilligung der neuen Tagesklinik für deren Betrieb erst nach Beendigung der Krankenhausplanung in Aussicht gestellt worden.
  • Der LVR plant auf dem Gelände der Tagesklinik Hilden ein vollstationär-vergleichbares Angebot für Schulverweigerung mit 6 Plätzen einzurichten. Genehmigt wurden allerdings nur 4 Plätze. Selbst mit den vom LVR geplanten 6 Plätzen kann der Bedarf nur gemindert werden, d.h. Wartelisten werden etwas verkürzt. Von einer Deckung des Bedarfes sind wir auch dann noch weit entfernt. Wir unterstreichen daher den Minimalbedarf an 6 Plätzen und bitten hier um eine Nachbesserung.

 

  1. Altersstruktur des Kreises Mettmann

Die deutlich über dem Durchschnitt liegende Altersstruktur im Kreis Mettmann sehen wir bei der Krankenhausplanung als nicht hinreichend berücksichtigt an. Insbesondere die Leistungsbereiche Geriatrie und Schlaganfallversorgung finden keine oder zu wenig Beachtung im Rahmen des aktuellen Planungsstandes.

 

  1. Geburtsversorgung im Kreis Mettmann

Es wird immer schwieriger, im Kreis Mettmann ein Kind zur Welt zu bringen. Nachdem bereits im Jahr 2022 das Marienkrankenhaus Ratingen seine Geburtsstation schließen musste, soll nun im Rahmen der vorliegenden Krankenhausbedarfsplanung das Helios Krankenhaus Velbert zukünftig nur noch die Hälfte der Geburten durchführen können. Hier halten wir eine ausreichende Geburtsversorgung im Kreis Mettmann für geboten.

 

  1. Stroke Unit

Im Kreis Mettmann ist bislang keine Stroke Unit vorhanden. Als Kreis mit 460.000 Einwohnenden in zehn Städten bei einem hohen Altersdurchschnitt halten wir es für erforderlich, dass eine solche im Kreisgebiet zur Verfügung steht.

 

 

Wir bitten darum, die in unserer Stellungnahme dargestellten Aspekte, die nach unserer Einschätzung in ihrer Umsetzung zu einer wesentlichen Verschlechterung der Krankenhausversorgung im Kreis Mettmann führen würden, in den weiteren Prozess der Krankenhausbedarfsplanung einzubeziehen.