Martin Sträßer MdL: „Weitere Fördermittel in Höhe von 110.700 Euro für Heiligenhaus"
Das Land unterstützt seit dem Jahr 2020 Jahren die Kommunen über das Förderprogramm „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen“ bei der Weiterentwicklung und Stärkung unserer Innenstädte. Unter anderem sollen auf diese Weise, Leerstände zu füllen, gezielter zu verhandeln oder neue Innenstadt-Allianzen zu schmieden. Auch die Stadt Heiligenhaus profitiert davon – insgesamt in einer Höhe von 110.700 Euro.
Sträßer: „Das neue Jahr beginnt mit guten Nachrichten: Die Innenstadt von Heiligenhaus wird mit 110.700 Euro gefördert. Die Projektumsetzung kann sofort starten.“
Die bereits dritte Programmphase seit 2020 zeigt den Bedarf vor Ort. Mit dem Sofortprogramm werden nunmehr insgesamt über 200 Kommunen mit rund 95 Millionen Euro Landesförderung unterstützt.
Sträßer: „Unsere Innenstädte sind Wirtschafts-, Wohn- und Lebensraum und sollen es bleiben. Die City ist nicht nur Aushängeschild einer Gemeinde, sondern auch ein Ort der Begegnung für die Menschen. Wir müssen die Zentren lebendig halten, denn von einer starken Innenstadt und den lokalen Ortszentren profitieren alle in Heiligenhaus, Neviges und Langenberg.“
Das Land will gerade in der Pandemie, die die Konkurrenz mit den großen Onlineanbietern drastisch verschärft hat, mit diesem Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren auch den örtlichen Einzelhandel unterstützen.
Sträßer: „Das Förderprogramm setzt hier ein klares Zeichen. Ich bin sicher, dass unsere Innenstädte eine vitale Zukunft vor sich haben. Das wird nicht ohne Veränderungen gehen. Aber vor Ort brauchen geben wir jetzt mehr Handlungsfreiheit, um auf Entwicklungen zu reagieren und Neues zu wagen. Ich bin sehr froh, dass die NRW-Koalition wieder einmal die kommunale Familie mit ihren aktuellen Herausforderungen fest im Blick hat.“
Hintergrund:
Nach 2020 und 2021 erfolgt für 2022 damit der dritte Förderaufruf für „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ Die bekannten und bewährten Förderbausteine (Anmietung von Ladenlokalen, Zwischenerwerb von leerstehenden Immobilien sowie Expertisen, Beratungen und Moderationsprozesse im Zusammenhang mit der Reaktivierung von Einzelhandelsgroßimmobilien oder der Aufbau eines Zentrenmanagements) bleiben erhalten und werden durch neue Fördertatbestände erweitert. Dazu zählen die Förderung von Umbaupauschalen bei der Anmietung von Ladenlokalen oder die Schaffung von mehr Innenstadtqualität durch das Aufstellen von Stadtbäumen.