CDU Kreisverband Mettmann
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Martin Sträßer: „Altschuldenlösung verschoben – mehr Geld für die Kommunen“

In dieser Woche hat die Landesregierung einen neuen Kabinettsbeschluss zur Gemeindefinanzierung 2024 und zur Altschuldenablösung gefasst.

Da die vom Bund zugesagte Beteiligung an der Altschuldenübernahme noch nicht vorliegt, wurde diese jetzt auf 2025 verschoben. Dadurch bleibt mehr Geld für die Kommunen im Gemeindefinanzierungsgesetz für das Jahr 2024.

Martin Sträßer: „Ich begrüße die Verschiebung der geplanten Altschuldenlösung. Wir nehmen damit Rücksicht auf aktuelle Entwicklungen im Bereich der Kommunalfinanzen und stärken insgesamt die kommunale Haushaltsbasis.“ Die Kommunen hätten ohnehin zusätzliche Haushaltsbelastungen durch die zunehmende Eintrübung der Konjunktur, sinkende Steuereinnahmen durch Bundesgesetze, steigende Kosten in vielen Bereichen und die Folgen des kommunalen Tarifabschlusses.

Mit dem Kabinettbeschluss vom 22. August würden die Kommunen rund 15,34 Milliarden Euro verteilbare Finanzausgleichsmasse statt der bisher vorgesehenen 14,97 Milliarden Euro erhalten. Damit würde die kommunale Haushaltssituation insgesamt – ohne Rücksicht auf die eigene Kommune – für das Jahr 2024 gestärkt.

Konkret geht die aktuelle Arbeitskreisrechnung des zuständigen Kommunalministeriums davon aus, dass die Stadt Velbert Gesamtzuweisungen von 64,8 Mio. € bekommen wird. Allein die Schlüsselzuweisungen werden sich um 8,5 Mio. € auf 56,8 Mio. € erhöhen; das ist eine Steigerung von 17,6 Prozent. Auch die Gesamtzuweisungen für die Stadt Mettmann steigen deutlich auf gut 17,9 Mio. €. Darin enthalten sind um fast 800.000 € erhöhte Schlüsselzuweisungen von insgesamt 14 Mio. €. Die Stadt Wülfrath kann mit Gesamtzuweisungen von 3,5 Mio. € rechnen. Dank der verbesserten Steuerkraft der Stadt sinken die darin enthaltenen Schlüsselzuweisungen aber auf rund 1,4 Mio. €.

Sträßer: „Mit der Gemeindefinanzierung 2024 und der geplanten Altschuldenlösung stützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die Zukunftsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden. Die Bundesregierung bleibt weiterhin gefordert, zeitnah ein für alle Länder zustimmungsfähiges, realistisches Angebot für seinen Anteil an der Altschuldenlösung vorzulegen. Schließlich hat der Bund durch seine Sozialgesetzgebung maßgeblich zur Zunahme der kommunalen Kassenkredite beigetragen und ist daher ebenso verpflichtet, einen bedeutenden Beitrag zur Lösung zu leisten.“

 

Hintergrund:

Im Juni dieses Jahres hatte die nordrhein-westfälische Landesregierung Eckpunkte für die Gemeindefinanzierung 2024 veröffentlicht. Mit diesen Eckpunkten legte das Land Nordrhein-Westfalen erstmals einen Vorschlag zur Lösung der seit Jahrzehnten bestehenden Problematik der kommunalen Altschulden vor.

Anders als im Juni vermutet, haben sich die Rahmenbedingungen inzwischen deutlich verändert. Gründe für die Neubewertung waren sich in der Sommerpause abzeichnende geringere Gemeindeanteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer infolge der Bundesentlastungsgesetze sowie ein vom Bundesfinanzminister geplantes Wachstumschancengesetz mit Eingriffen in die Gewerbesteuererträge.

Der Einstieg in die kommunale Altschuldenlösung soll deshalb jetzt zum Haushaltsjahr 2025 erfolgen. Die Verschiebung findet auch die Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände. Das Land wartet zur Altschuldenlösung auf den Beitrag des Bundes. Die nächsten Gespräche zwischen Bund und Ländern sind für September 2023 geplant.