Aussetzung des Transfers von Geflüchteten entlastet die Kommunen
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MJFGFI) teilte gestern mit, dass das Land den Kommunen über Weihnachten und Neujahr keine neuen Geflüchteten aus den Landeseinrichtungen zuweisen wird.
Dazu erklären für den Kreis Mettmann zuständigen Landtagsabgeordneten von CDU (Dr. Jan Heinisch, Claudia Schlottmann, Dr. Christian Untrieser, Martin Sträßer) und Grünen (Ina Besche-Krastl): „Wir begrüßen dieses Moratorium sehr. Es führt insbesondere zu einer Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort in den Kommunen, die mit hohem Aufwand die Aufnahme und Unterbringung jedes einzelnen Geflüchteten organisieren.“
Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass das Land mit weiteren Maßnahmen die Städte entlasten wird. So baut das Land im eigenen Unterbringungssystem massiv Kapazitäten als „Puffer“ auf. Dazu gehört eine zum 1. Dezember in Kraft getretene sogenannte Eins-zu-eins-Anrechnung: Ab sofort wird die Kapazität einer Landesunterbringungseinrichtung auf die Aufnahmeverpflichtung der Standortkommune zu 100 Prozent angerechnet. Konkret bedeutet dies, dass eine Kommune, die sich für eine neue Landeseinrichtung entscheidet, teilweise deutlich weniger Geflüchtete in das eigene kommunale System aufnehmen muss. Schließlich gibt es aktuell auch keine Zuweisungen und Transfers von Geflüchteten mehr ohne Anhörung.
Über 808 Millionen Euro bekommen die Kommunen vom Land für die Versorgung von Geflüchteten zur Verfügung. Die Summe setzt sich zusammen aus 215 Millionen Euro Bundesmitteln, die das Land den Kommunen bereitstellt. Darunter 100 Millionen Euro zur Digitalisierung der kommunalen Ausländerbehörden. Weitere 593 Millionen Euro werden aus dem Sondervermögen „Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine“ ausgezahlt. Auch die beim Migrationsgipfel im Bundeskanzleramt zugesagte Pauschale von 7.500 € pro Flüchtling gibt das Land eins zu eins an die Städte und Gemeinden weiter.
Dazu erklären die Abgeordneten: „Bei der herausfordernden Aufgabe, eine große Zahl Kinder, Frauen und Männer, die zu uns fliehen, unterzubringen und zu versorgen, sind wir alle - Bund, Land und Kommunen - in einer Verantwortungsgemeinschaft. Wir lassen auch im neuen Jahr weder die Geflüchteten noch die Kommunen im Stich. Die Aufgaben werden aber schwieriger. Es muss deshalb verstärkt an den Fluchtursachen gearbeitet werden. Wir müssen Menschen dabei helfen, in ihrer Heimat zu bleiben oder dahin zurückzukehren.“
Zahlen und Fakten (Quelle: MJFGFI)
Nordrhein-Westfalen verfügt derzeit über insgesamt 48 Landesunterkünfte (fünf Erstaufnahmeeinrichtungen, 28 Zentrale Unterbringungseinrichtungen, 15 Notunterkünfte), in deren 32.260 Plätze aktiv betrieben werden (Stand 12. Dezember 2023). Das Land arbeitet am Aufbau weiterer Unterbringungsplätze im Landessystem. So ist beispielsweise in Lage im November eine Unterbringungseinrichtung in Betrieb gegangen (bis zu 300 Plätze). Zu Jahresbeginn wird eine zweite Einrichtung in Weeze mit mittelfristig bis zu 640 Plätzen in Betrieb gehen, ebenso wie eine Einrichtung in Dortmund (400-500 Plätze). Zudem wird das Land im Januar 2024 eine bislang durch die Stadt Hamm kommunal genutzte Notunterkunft übernehmen (bis zu 500 Plätze).
Seit 2022 hat sich die Zahl der Schutzsuchenden durch den Ukraine-Krieg unvorhergesehen stark erhöht. Zudem kommt eine höhere Zahl an Menschen aus anderen Staaten nach Deutschland und NRW, die nach den Einschränkungen der Pandemie wieder verstärkt zu uns flüchten. Der Immobilien- und Wohnungsmarkt war zu diesem Zeitpunkt bereits angespannt und er ist es weiterhin, auch, weil die ca. 230.000 Menschen aus der Ukraine (Stand 10. Dezember 2023), hier in NRW Schutz und Obdach gefunden haben. Hinzu kommen rund 61.000 Schutzsuchende aus anderen Kriegs- und Krisenregionen, die bereits in den ersten elf Monaten des Jahres in NRW Zuflucht gefunden haben. Die meisten Schutzsuchenden, die nach NRW kommen, stammen aus Syrien, der Türkei und Afghanistan.